Aufenthaltsberechtigung

Aufenthaltsberechtigung
besondere Form der Aufenthaltsgenehmigung; sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und kann nicht mit Bedingungen und Auflagen versehen werden (§ 27 AuslG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Aufenthaltsberechtigung — Auf|ent|halts|be|rech|ti|gung, die: Recht zu einem zeitlich u. räumlich unbeschränkten Aufenthalt in einem Land. * * * Auf|ent|halts|be|rech|ti|gung, die: Recht zu einem zeitlich u. räumlich unbeschränkten Aufenthalt in einem Land: Knapp zehn… …   Universal-Lexikon

  • Aufenthaltsberechtigung — Auf|ent|halts|be|rech|ti|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

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